Auch als Verkäufer sollten Sie sich vor Betrug schützen: Bei der Abwicklung eines Fahrzeugverkaufs werden Verkäufer mitunter durch ungedeckte Schecks geprellt. Akzeptieren Sie daher keine Scheckzahlungen!
Sollte Ihnen – als Verkäufer – ein Scheck zugesandt werden (meist aus dem Ausland), dessen Betrag höher liegt als der vereinbarte Kaufpreis, müssen Sie mit einem Betrugsversuch rechnen. Überweisen Sie auf keinen Fall den Differenzbetrag zurück, da sich der Scheck wahrscheinlich später als gestohlen oder gefälscht herausstellen wird – auch wenn er einer ersten Überprüfung standhält.